Bestattung

1.  Über die Bedeutung der christlichen Bestattung

Die Gestaltung eines würdigen Abschieds und die Beisetzung von Verstorbenen ist ein wichtiges religiöses Ritual, dem auch die christlichen Kirchen besondere Bedeutung beimessen. In der Erwartung der Auferstehung der Toten als einem zentralen christlichen Glaubensinhalt wird eine kirchliche Trauerfeier daher als ein Gottesdienst begangen, in dem neben der Erinnerung an die verstorbene Person vor allem das Hoffnung verheißende Evangelium vom ewigen Leben unter Gottes Herrschaft verkündigt wird. So hat die Trauerfeier nicht nur den Charakter des Abschieds von der / dem Verstorbenen und des Geleits in Gottes Reich, sondern ist zugleich seelsorgerlicher Dienst an den Hinterbliebenen.

Mit der Beisetzung auf einem Friedhof wird den Angehörigen nicht nur eine Stätte der Erinnerung an ihre Verstorbenen geschaffen, sondern auch ein Ort, der in ihnen die Hoffnung wachhalten soll, dass Gottes Weg mit uns Menschen mit dem Tod nicht zu Ende ist. Die Liebe Gottes zu uns Menschen gilt auch oder gerade in den schweren Stunden als Quelle der Kraft und Hoffnung.

2.  Was ist zu tun?

Ist ein Angehöriger verstorben,

  • ist zunächst ein Bestattungsinstitut kontaktieren, das sich um die meisten Formalitäten kümmert und – bei einem häuslichen Todesfall – nach Ausstellung der Todesbescheinigung (durch einen Arzt) den / die Verstorbene zum Friedhof bringt.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, bekommen Sie in der Regel Unterstützung durch die dortigen Pflegekräfte. Auch in diesem Fall ist jedoch ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Bestattung zu beauftragen.

Neben grundsätzlichen Fragen zur Gestaltung der Trauerfeier (z.B. Erd- oder Feuerbestattung) legt das Bestattungsinstitut zusammen mit den Angehörigen den Termin für die Trauerfeier fest und hält dazu – sofern eine kirchliche Beisetzung gewünscht ist – Rücksprache mit dem/der zuständigen Pfarrer/in, mit dem / der Sie den Termin für ein Trauergespräch vereinbaren. Kirchlicher Ansprechpartner für die Trauerfeier ist in der Regel der / die für den letzten Wohnsitz des / der Verstorbenen zuständige Gemeindepfarrer/in bzw. der / die Altenheimseelsorger/in.

  • Nach dem erfolgten Kontakt mit einem Bestattungsinstitut wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung. Unsere Mitarbeitenden vor Ort sind Ihnen u.a. bei der Suche nach einer Grabstelle auf unserem Friedhof behilflich und besprechen mit Ihnen alle in diesem Zusammenhang notwendigen Formalitäten (wie Grabnutzung, Genehmigung der Grabsteingestaltung, Grabpflege usw.).
  • Das Trauergespräch mit dem / der Pfarrer/in dient sodann vor allem der Absprache über den Ablauf des Trauergottesdienstes. Dabei werden Ihnen die einzelnen Elemente des Gottesdienstes erklärt. Praktische Fragen der Gestaltung (z.B. die Auswahl von Liedern oder des Predigttextes) haben ebenso ihren Raum wie ihre persönlichen Fragen. So dient das Trauergespräch auch dem persönlichen Kontakt mit dem / der Pfarrer/in, d.h. hinsichtlich der Trauerfeier dem Kennenlernen der verstorbenen Person (zur Erstellung des Lebenslaufs für den Trauergottesdienst), aber auch der Situation der Hinterbliebenen (ggf. zur Klärung weiterer seelsorglicher Begleitung oder anderweitiger Unterstützung).

Zum Trauergespräch kann es sinnvoll sein, eine Kopie des vom Bestattungsinstitut oder der Friedhofsverwaltung ausgefüllten Anmeldeformulars oder der Sterbeurkunde vorliegen zu haben (zur Einsichtnahme).

3.  Praktische Hinweise

  • Aussegnung: Auf Wunsch der Angehörigen kann nach dem Eintritt des Todes eine kurze Andacht am Sterbebett gehalten werden, bei der die / der Verstorbene mit dem Segen Gottes auf den Weg aus dem Sterbehaus geleitet wird. Ist dies zu Hause nicht möglich oder gewünscht, kann eine Aussegnungsfeier auch in der Trauerhalle auf dem Friedhof erfolgen. In der Regel wird sich das Bestattungsinstitut um die Absprache eines Termins kümmern.
  • Beerdigungsspruch: Neben dem Lebenslauf steht ein biblisches Wort (aus dem Alten oder Neuen Testament) im Zentrum der Beerdigungsansprache. Es kann (muss jedoch nicht) sich dabei um den Tauf-, Konfirmations- oder Trauspruch der verstorbenen Person handeln.
  • Musikwünsche: Um dem letzten Willen des / der Verstorbenen oder Wünschen der Angehörigen zu entsprechen, ist bei Musikwünschen grundsätzlich Vieles möglich; eine vorherige Absprache mit dem Pfarrer (und ggf. der Kantorin) ist jedoch unbedingt erforderlich.

Viele Trauerfeiern auf unserem Friedhof werden von den „Mosbacher Friedhofsbläsern“ musikalisch begleitet, die Verstorbene und ihre Angehörigen auf dem Weg zur Grabstelle begleiten. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung im Bestattungsinstitut oder in der Friedhofsverwaltung Bescheid, ob Sie eine Beteiligung der Bläser wünschen. Hier finden Sie eine Auswahl von möglichen Liedern.

  • Bestattung von nicht-evangelischen Personen: Eine kirchliche Bestattung von Angehörigen einer nicht-christlichen Religion oder von aus der Kirche ausgetretenen Menschen durch eine/n evangelische/n Pfarrer/in ist in der Regel nicht möglich. Auf besonderen Wunsch der Angehörigen sind aus seelsorgerlichen Gründen Ausnahmen zwar grundsätzlich möglich, allerdings ist auch der Wunsch der ausgetretenen Person zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen (und mit Zustimmung der Angehörigen sowie des zuständigen Ortspfarramts) ist eine Bestattung katholischer Kirchenmitglieder durch eine/n evangelische/n Pfarrer/in möglich.
  • Kosten: Über sämtliche Kosten und Gebühren informiert Sie gerne das Bestattungsinstitut bzw. unsere Friedhofsverwaltung. Die meisten Bestattungsinstitute bieten auch so genannte „Vorsorgeverträge“ an. Für die Dienste der Pfarrerin / des Pfarrers entstehen natürlich keine Kosten!