Taufe

1. Über die Bedeutung der christlichen Taufe

Durch die Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft mit Gott und in die christliche Gemeinde aufgenommen. Die Taufe ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott diesen Menschen angenommen hat und ihn sein ganzes Leben lang begleiten will. Deshalb kann jeder Mensch nur einmal im Leben getauft werden und die Taufe hat lebenslange Gültigkeit – auch wenn er die Konfession wechselt, aus der Kirche austritt oder nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintritt. Durch das Begießen mit Wasser und den Zuspruch des Segens Gottes wird der Täufling dem lebenslangen Schutz Gottes anvertraut. Das Wasser steht dabei für das neue Leben, das Gott dem Menschen in der Taufe schenkt.

Etwa seit dem 3. Jahrhundert hat sich in der Kirche die Praxis der Kindertaufe durchgesetzt. So werden bis heute die meisten Menschen bereits im Säuglings- oder Kleinkindalter getauft. Die Taufe wird dabei als ein Geschenk der Liebe Gottes verstanden, die jedem Menschen – Erwachsenen und Kindern gleichermaßen – gilt. Da Kinder sich noch nicht selbst für ihre Taufe entscheiden können, ist es Aufgabe von Eltern und Paten, dem Kind vom Glauben zu erzählen, damit das Kind später bei der Konfirmation selbst seinen Glauben an Gott bekennen kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich im Erwachsenenalter taufen zu lassen.

Die Taufe ist ein unwiederholbares Sakrament und wird von fast allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt.

2. Mein Kind soll getauft werden – was ist zu tun?

  • Unsere Kirchengemeinde bietet monatlich in der Regel zwei Tauftermine an – jeweils sonntags um 11.30 Uhr. Pro Taufgottesdienst können dabei maximal vier Kinder getauft werden. In Einzelfällen sind Taufen auch im Hauptgottesdienst möglich; Sondertermine für Taufgottesdienste sind grundsätzlich nicht möglich. Tauftermine werden frühzeitig (ca. halbjährlich) festgelegt und können im Pfarrbüro erfragt werden (Tel. 09852 / 90820).
  • Falls Sie zu einer anderen Kirchengemeinde gehören, ist eine Taufe in Feuchtwangen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung durch die eigene Gemeinde möglich. In Thürnhofen werden grundsätzlich nur Kinder getauft, die im Ortsteil Thürnhofen wohnen.
  • Wenn Sie sich für einen Tauftermin interessieren, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Pfarrbüro in Verbindung, um sich für den gewünschten Termin anzumelden.
  • Spätestens ca. 2-3 Wochen vor dem Tauftag wird Sie der / die zuständige Pfarrer/in kontaktieren, um einen Termin für ein Taufgespräch zu vereinbaren. Bei diesem Treffen, zu dem Sie der / die Pfarrer/in in der Regel zu Hause besucht, werden genauere Absprachen zum Taufgottesdienst getroffen: Der Ablauf des Gottesdienstes und die Bedeutung seiner einzelnen Elemente werden erklärt; praktische Fragen der Gestaltung (z.B. die Möglichkeiten zur Mitwirkung im Gottesdienst, Liedauswahl) werden besprochen. Außerdem besteht die Gelegenheit, Ihre persönlichen Fragen zu klären. Spätestens beim Taufgespräch sollten Sie die Paten benennen und sich nach Möglichkeit einen Taufspruch aussuchen. Zum Taufgespräch benötigen Sie eine Geburtsurkunde des Täuflings bzw. Ihr Familienstammbuch. Eltern, die einer anderen Kirchengemeinde angehören müssen auf Verlangen ggf. eine Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung ihres Wohnort-Pfarramtes vorlegen.

3. Was ich sonst nach wissen muss

  • Taufspruch:

Jeder Täufling bekommt zur Taufe einen Taufspruch, der von den Eltern / Paten (bzw. bei Erwachsenen vom Täufling selbst) ausgesucht wird. Dieser Spruch, der den Täufling sein ganzes Leben lang begleitet, muss aus der Bibel (Altes oder Neues Testament) stammen. Eine Auswahl beliebter Taufsprüche finden Sie hier:

 

  • Taufkerze:

Jeder Täufling bekommt zur Taufe eine Taufkerze, die ihm – symbolisch gesprochen – den Weg des Lebens ausleuchten soll. Taufkerzen werden oft von den Paten besorgt bzw. selbst gestaltet. Auch in unserem Pfarrbüro können Taufkerzen erworben werden.

  • Patenamt:

Die Aufgabe des Paten ist es, neben den Eltern eine Mitverantwortung für das Patenkind zu übernehmen. Paten begleiten ihre Schützlinge auf ihrem Lebens- und Glaubensweg. Paten sind wichtige Vertrauenspersonen im Leben des Kindes.

Jeder Täufling hat mindestens eine Person, die das Patenamt übernimmt. Diese Person muss im Taufgottesdienst persönlich anwesend sein. Bei erwachsenen Täuflingen kann das Patenamt auch entfallen. Das Patenamt können nur Personen übernehmen, die Mitglieder einer christlichen Kirche sind und selbst getauft und konfirmiert (bzw. gefirmt) wurden. Paten müssen mindestens 14 (evangelisch) bzw. 16 (katholisch) Jahre alt sein. Paten/innen, die selbst nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen von ihrem Wohnort-Pfarramt eine so genannte Patenbescheinigung, die beim Taufgespräch (spätestens vor Beginn des Taufgottesdienstes) vorliegen muss.

  • Fotografieren:

Fotografieren ist – außer bei Gebeten – während des Taufgottesdienstes gestattet. Wir möchten Sie jedoch bitten, sich vor dem Gottesdienst auf eine Person zu einigen, die Fotos macht und diese dann an die anderen Taufgäste verteilt. Nach dem Gottesdienst können Sie in oder vor der Kirche gerne noch Familienfotos aufnehmen.

  • Kosten:

Bei Taufen fallen in der Regel keine Gebühren an; die Kosten für Organist, Mesner und Blumenschmuck trägt die Kirchengemeinde.

  • Taufe von Erwachsenen

Taufen sind grundsätzlich in jedem Lebensalter möglich. Ab dem 15. Lebensjahr spricht man von der „Erwachsenentaufe“. Im Unterschied zur Kindertaufe melden sich Erwachsene selbst zur Taufe an und bekunden im Taufgottesdienst persönlich ihren Wusch, getauft zu werden. Auf die Benennung von Paten kann daher verzichtet werden. Voraussetzung für eine Erwachsenentaufe sind gewisse Grundkenntnisse des christlichen Glaubens, die z.B. im schulischen Religionsunterricht, einem Taufvorbereitungskurs o.Ä. erworben werden.

  • Taufen von Kindern konfessionsverschiedener oder konfessionsloser Eltern

In der Regel übernimmt das Kind die Konfession der Eltern. Gehören die Eltern verschiedenen Konfessionen an, müssen sie sich für eine der beiden Konfessionen entscheiden. Ist ein Elternteil aus der Kirche ausgetreten, übernimmt das Kind die Konfession des anderen Elternteils. Sind beide Eltern nicht getauft oder aus der Kirche ausgetreten, kann deren Kind nur dann getauft werden, wenn es einen evangelischen Taufpaten hat.

Die bayerische evangelische Landeskirche hat eine Checkliste zur Vorbereitung auf eine Taufe ausgearbeitet. Diese finden Sie hier:

Für weitere Fragen stehen Ihnen unser Dekanats- und Pfarrbüro oder Ihr/e zuständige Sprengelpfarrer/in zur Verfügung.